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   BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08   

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BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08 (https://dejure.org/2009,3086)
BAG, Entscheidung vom 28.07.2009 - 3 AZR 43/08 (https://dejure.org/2009,3086)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - 3 AZR 43/08 (https://dejure.org/2009,3086)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Klageerweiterung in der Revisionsinstanz; Auslegung von Prozesserklärungen; Rechtswirkungen eines im Rahmen der Stufenklage ergehenden Urteils; Berechnung der Betriebsrente im Verhältnis zur Sozialversicherungsrente; Verrechnung von Rentenstämmen

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 3

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Höhe einer Betriebsrente und zur Verrechnung von Rentenstämmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 3; ZPO § 263
    Klageerweiterung in der Revisionsinstanz; Auslegung von Prozesserklärungen; Rechtswirkungen eines im Rahmen der Stufenklage ergehenden Urteils; Berechnung der Betriebsrente im Verhältnis zur Sozialversicherungsrente; Verrechnung von Rentenstämmen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verrechnung von Rentenstämmen ? Zusammentreffen von mehreren Versorgungsansprüchen aus einem einheitlichen Arbeitsverhältnis ? Kein Hindernis für die Verrechnung bei einer Versorgung aufgrund einer unmittelbaren Zusage sowie der Gewährung einer Versorgungsleistung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 576
  • DB 2009, 2668
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08
    Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 18. November 2003 (- 3 AZR 655/02 -) zurückgewiesen.

    a) Nach der Entscheidung des Senats vom 18. November 2003 (- 3 AZR 655/02 -) steht fest, dass der Kläger als Polier bzw. zuletzt Oberpolier zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört.

    Entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts ist aufgrund der Rechtskraft der Entscheidung des Senats vom 18. November 2003 (- 3 AZR 655/02 -) nicht die gesamte Dienstzeit seit dem 6. September 1971, also der Ernennung des Klägers zum Polier, zu berücksichtigen.

  • BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 27/93

    Beschlussverfahren: Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers gegen die vom

    Auszug aus BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08
    Derartige Zahlungen stellen keine endgültige materiell-rechtliche Erfüllung iSv. § 362 BGB dar (vgl. BAG 26. Januar 1994 - 7 ABR 27/93 - zu B II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08
    Das Einbringen eines weiteren Streitgegenstandes stellt eine Klageerweiterung dar oder steht ihr zumindest gleich (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B I 1 der Gründe, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08
    Prozesserklärungen sind im Zweifel so auszulegen, dass dasjenige gewollt ist, was aus der Sicht der Prozesspartei nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 17, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 903/07

    Antragsmodifizierung in der Berufungsinstanz - Auslegung einer Protokollnotiz der

    Auszug aus BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08
    Klageerweiterungen in der Revisionsinstanz sind grundsätzlich unzulässig, da das Revisionsgericht an Tatsachenvorbringen und Feststellungen im Berufungsverfahren gebunden ist (BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 903/07 - Rn. 17, NZA-RR 2009, 327).
  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 228/83

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abweisung einer Stufenklage

    Auszug aus BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08
    Bei einer Stufenklage schafft die Verurteilung zur Auskunft jedoch keine Rechtskraft über den Grund des Zahlungsanspruchs (vgl. BGH 14. November 1984 - VIII ZR 228/83 - zu I der Gründe, LM ZPO § 525 Nr. 6; 19. Dezember 1969 - V ZR 114/66 - LM ZPO § 254 Nr. 10).
  • BGH, 19.12.1969 - V ZR 114/66

    Auseinandersetzung zwischen geschiedenen Eheleuten - Anspruch auf hälftige

    Auszug aus BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08
    Bei einer Stufenklage schafft die Verurteilung zur Auskunft jedoch keine Rechtskraft über den Grund des Zahlungsanspruchs (vgl. BGH 14. November 1984 - VIII ZR 228/83 - zu I der Gründe, LM ZPO § 525 Nr. 6; 19. Dezember 1969 - V ZR 114/66 - LM ZPO § 254 Nr. 10).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.11.2002 - 14 Sa 50/02

    Gleichbehandlungsgrundsatz - betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08
    In diesem Rechtsstreit hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 19. November 2002 (- 14 Sa 50/02 -) festgestellt, "dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger beginnend mit dem 1. Oktober 2000 eine Betriebsrente gemäß der RGO 1988 zu zahlen auf Grundlage einer bereits ab dem 6. September 1971 zu berücksichtigenden Dienstzeit".
  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 12 Sa 96/06
    Auszug aus BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 12. Dezember 2007 - 12 Sa 96/06 - wird als unzulässig verworfen, soweit er für Zeiten ab Juli 2007 eine 433, 30 Euro monatlich übersteigende Rente verlangt.
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz

    Berechtigte Interessen des Versicherers oder Dritter stehen nicht entgegen: Der Arbeitgeber, der sich bei gesetzlicher Unverfallbarkeit bereits vertraglich der eigenen Möglichkeit begeben hat, das Bezugsrecht zu widerrufen, hat ein Interesse daran, dass der Vertrag aufrechterhalten wird, denn die Leistungen hieraus werden ihm als Erfüllung seiner Versorgungszusage angerechnet (vgl. BAG 28. Juli 2009 - 3 AZR 43/08 - Rn. 23, NZA 2010, 576) und verhindern damit in diesem Umfang, dass gegen ihn Ansprüche aus § 2 Abs. 2 Satz 1 iVm. Abs. 1 BetrAVG entstehen.
  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09

    Öffentlicher Dienst - Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V (Bund)

    Im Zweifel ist das gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage des Erklärenden entspricht (BAG 28. Juli 2009 - 3 AZR 43/08 - Rn. 18, NZA 2010, 576) .
  • LAG Köln, 12.04.2013 - 9 Sa 465/12

    Streit über Betriebsrente

    a) Beruht der Betriebsrentenanspruch eines Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber auf zwei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, ist die Betriebsrente auf die Weise zu berechnen, dass für jeden Zeitraum ein Rentenstamm gebildet wird und die sich aus den beiden Stämmen ergebenden Teilansprüche addiert werden (BAG vom 28.07.2009 - 3 AZR 43/08 -, juris).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 30/07

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz

    Berechtigte Interessen des Versicherers oder Dritter stehen nicht entgegen: Der Arbeitgeber, der sich bei gesetzlicher Unverfallbarkeit bereits vertraglich der eigenen Möglichkeit begeben hat, das Bezugsrecht zu widerrufen, hat ein Interesse daran, dass der Vertrag aufrechterhalten wird, denn die Leistungen hieraus werden ihm als Erfüllung seiner Versorgungszusage angerechnet (vgl. BAG 28. Juli 2009 - 3 AZR 43/08 - Rn. 23, NZA 2010, 576) und verhindern damit in diesem Umfang, dass gegen ihn Ansprüche aus § 2 Abs. 2 Satz 1 iVm. Abs. 1 BetrAVG entstehen.
  • LAG Köln, 18.07.2013 - 7 Sa 1077/12

    Zahlung eines Aufstockungsbetrages zu Pensionskassenrente

    Die Beklagte ist auch befugt, die Überzahlungen aus dem Rentenstamm der Zusatzversorgungsrente II mit den offengebliebenen Ansprüchen des Klägers aus dem anderen Rentenstamm (Anspruch auf Aufstockung der Pensionskassenrente) zu verrechnen, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufrechnung bedürfte (BAG vom 28.07.2009, 3 AZR 43/08; LAG Köln vom 20.01.2012, 4 Sa 1559/10).
  • LAG Köln, 20.01.2012 - 4 Sa 1559/10

    Betriebliche Altersversorgung; Rentenberechnung nach der BAG-Rechtsprechung

    Einer Aufrechnung bedarf es nicht (BAG 28.07.2009 - 3 AZR 43/08).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2015 - 7 Sa 1696/14

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsregelung - Ungleichbehandlung -

    Auch kann der Beklagte zu 1 noch in der dritten Stufe Einwände gegen die Forderung erheben, da ein im Rahmen einer Stufenklage ergangenes Teilurteil über einen Auskunftsanspruchs nicht in Rechtskraft im Hinblick auf den Zahlungsanspruch erwächst (BAG Urteil vom 28.07.2009 - 3 AZR 43/08 - NZA 2010, 576).
  • LAG Hamburg, 16.02.2016 - 4 Sa 16/15

    Versetzung einer Flugbegleiterin bei Schließung des Stationierungsstandortes

    Im Zweifel ist das gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage des Erklärenden entspricht (BAG Urteil vom 28. Juli 2009 - 3 AZR 43/08 - Rn. 18, NZA 2010, 576 ; BAG Urteil vom 21. September 2010 - 9 AZR 486/09- Rn. 17, Juris).
  • ArbG Köln, 11.10.2012 - 4 Ca 7260/10

    Anspruch auf eine sog. Pensionskassen-Spitze i.R. der Berechnung der Höhe der

    Einer Aufrechnung bedarf es nicht ( BAG 28.7.2009, 3 AZR 43/08; LAG Köln a.a.O.).
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